Innovationsförderung
Unternehmen, die neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zur Marktreife entwickeln wollen, können anteilige Zuschüsse auf die Aufwendungen erhalten.
Gefördert wird in der klassischen Innovationsförderung der eigene Entwicklungsanteil, also die Ausgaben für die an der Entwicklung beteiligten eigenen Beschäftigten. Ergänzend können je nach Förderrichtlinie Ausgaben für Entwicklungsdienstleister, Sachausgaben oder auch anteilige Investitionsausgaben geltend gemacht werden.
Die Programme unterscheiden sich hinsichtlich des notwendigen Innovationsgrades, der darzustellenden Entwicklungsrisiken und dementsprechend hinsichtlich der Förderhöhe. Unterschiede ergeben sich auch hinsichtlich der Möglichkeiten zur Beteiligung von Entwicklungspartnern und der Abrechnung.